F r a nz i sK a n i s cHe P r ä s enz a n den H e i l igen s tätt en Die Kustodie des Heiligen Landes 11 1291 fiel die stadt akko, die letzte verbliebene Hochburg der Kreuzfahrer, in muslimische Hände. Die Franzis- kaner fanden aufnahme in zypern, wo die Provinz des Orients ihren sitz hatte. sie gewährleisteten aber wei- terhin eine franziskanische Präsenz in Jerusalem und in den anderen Heiligen stätten in Palästina. zu der zeit erlaubte Papst Johannes XXii. dem Provinzial des Hei- ligen Landes, jedes Jahr zwei Brüder zu den Heiligen stätten zu entsenden. Trotz aller schwierigkeiten übten die Franziskaner alle möglichen Formen der seelsorge aus. Die Wahrnehmung des Dienstes amHeiligen grab ist für die zeit von 1322 bis 1327 bezeugt. Die endgültige rückkehr der Franziskaner in das Hei- lige Land, mit der rechtmäßigen Besitzergreifung be- stimmter Heiliger stätten und dem nutzungsrecht für andere ist der großzügigkeit des Königs von neapel, robert von anjou, und der Königin sancia von mal- lorca zuzuschreiben. Durch die Vermittlung des Fran- ziskaners roger guérin erhielten sie 1333 vom sultan von Ägypten den abendmahlssaal und das recht, am Heiligen grab die Liturgie zu feiern. Unter anderem wurde bestimmt, dass die Franziskaner diese rechte im namen der christlichen Welt ausüben sollten. 1342 billig- te Papst Klemens Vi. dieses Vorhaben des neapolitani- schen Königshauses, und mit den Bullen „gratias agimus“ und „nuper carissimae“ legte er einzelheiten bezüglich der neuen Provinz fest. Die für das Heilige Land bestimmten Brüder konnten aus jeder Pro- vinz des Ordens kommen, und wenn sie einmal im Dienst des Heiligen Landes waren, unterstanden sie der Jurisdiktion des Pater Kustos, des guardians des Bergs zion in Jerusalem. Jerusalem. Kreuzgang des ersten franziskanerklosters auf dem Berg zion.
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