Im Land des Herrn | 74. Jahrgang | 2020 - 2
IM LAND DES HERRN 24 2/2020 Im Anhang seines Buches bringt Stammer eine offizielle Bestätigung seiner Pilgerfahrt mit Siegel und Unterschrift des Vikars und Admi- nistratoren der Kustodie, Rufino di Savoca, der (aufgrund des Todes von Kustos Angelo da Mes- sina) die Kustodie von 1615 bis 1616 leitete. Die Datierung dieser Bestätigung, welche im Buch abgedruckt wurde, wurde so zur Grundlage für die späteren Forschungen zu den Reiseberichten ins Heilige Land. In der Inschrift erscheint kein Datum, jedoch erschließt sich diese Datierung aus diesen archivalischen und geschichtlichen Quellen: es muss im Jahre 1615 gewesen sein. (Arndt Gebhardts von Stammern, Morgenländi- sche Reise-Beschreibung, Jena 1671, Seiten 153– 158 und 209–211) Auf dem gleichen Stein erscheint: JOHAN REINI HORNICAE (cum) L P·SENS·M. Bei dieser langen Inschrift geht es wohl um einen gewissen Herrn aus Hornice in Böhmen, der mit 50 Pilgern aus Sens in Frankreich im Heiligen Land gewe- sen sein soll. In diesem Jahr – 1615 – berichtet das „Schiff der Pilger“ von 50 Pilgern aus Sens (Sanz), die vielleicht Teil der Gruppe eines adli- gen Barons Aloysius Denis Lugdunensis waren, die vom König an die Hohe Pforte nach Konstan- tinopel geschickt wurden. Aber unglaubwürdig bleibt die Anzahl von 50 Personen. Von Johann Reini gibt es leider weiter keine geschichtliche Erinnerung. Auf der linken Fensterlaibung erscheint das Jahr 1639 und IOANES HERZOG VON MUNSTER. Auch hier lässt sich die Verbindung zum Buch „Navis Peregrinorum“ herstellen und zusätzlich werden im Buch seine Reisegefährten genannt: R.D. Ludovicus Helmlin Nob. Lucernensis ex Heluetia Protonot. Ap. Praepositus Cellensis, Custos, et Canonic. Beronensis. / R.D. Nicolaus Inschrift von Arnold Gebhard Stamer. © Custodia
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