36 FRANZISKANER 4|2025 Franciscans International (FI) ist eine Organisation der weltweiten »Franziskanischen Familie« und hat einen allgemeinen Beraterstatus bei den Vereinten Nationen. Die Nichtregierungsorganisation unterhält Büros in Genf und New York und hat Zugang zu allen wichtigen UN-Gremien. Als Anwältin für Menschenrechte bringt FI Anträge ein und unterstützt Angehörige benachteiligter Gruppen, ihre Anliegen direkt vor den zuständigen UN-Gremien zu vertreten. www.franciscansinternational.org Nirgends ein Zuhause: Wenn Abschiebungen aus d Am 12. und 15. Februar 2025 landeten drei Militärflugzeuge in Panama-Stadt. An Bord befanden sich 299 Menschen: Unter ihnen Afghanen auf der Flucht vor den Taliban, Iraner auf der Flucht vor religiöser Verfolgung und viele andere Schutzsuchende. Die meisten sprachen kein Spanisch, und niemand hatte sich für Panama entschieden – tatsächlich wurde ihnen erst nach der Landung mitgeteilt, wo sie sich befanden. Sie alle kamen aus den Vereinigten Staaten, wo ihnen die Möglichkeit verwehrt worden war, Asyl zu beantragen. Unter ihnen war auch der 29-jährige Hayatullah Omagh, der nach der Machtübernahme der Taliban aus Afghanistan geflohen war. »Wir sind Flüchtlinge. Wir haben kein Geld. Wir können uns kein Hotel in Panama-Stadt leisten, wir haben keine Verwandten«, sagte er später in einem Interview mit Associated Press. »Ich kann unter keinen Umständen nach Afghanistan zurückkehren ... Es steht unter der Kontrolle der Taliban, und sie wollen mich töten. Wie kann ich da zurückkehren?« Nach ihrer Landung wurden die abgeschobenen Personen in einem Hotel in der Stadt eingesperrt und daran gehindert, Kontakt zu ihren Anwälten aufzunehmen. Einige von ihnen schrieben Botschaften an die Fenster ihrer Zimmer, wodurch sie die Aufmerksamkeit der Presse auf sich zogen. Daraufhin wurden sie umgehend in ein weit außerhalb der Stadt gelegenes Internierungslager verlegt. Nach rechtlichen Schritten durch die Interamerikanische Menschenrechtskommission wurden sie schließlich freigelassen und erhielten ein 30-Tage-Visum, um ihre Rückkehr zu organisieren. Für Abgeschobene wie Hayatullah bleibt die Frage: Wohin können sie gehen? Einige franziskanische Notunterkünfte haben die Antwort an ihre Wände geschrieben: »Ich war fremd, und ihr habt mich aufgenommen.« Die Brüder und Schwestern des Franziskanischen Netzwerks für Migranten (FNM) in Panama stehen im Zentrum der Migrationskrise in Amerika und arbeiten buchstäblich an der Brücke zwischen Nord und Süd: Denn an der südlichen Grenze Panamas befindet sich der berüchtigte Darién-Gap. Dieser unwirtliche Dschungel gilt als eine der gefährlichsten Migrationsrouten der Welt. Migrantinnen und Migranten sind dort zahlreichen Gefahren ausgesetzt: Raub, Erpressung, Entführung, Verschleppung und sexuelle Gewalt sind weitverbreitet. Dennoch haben sich allein im Jahr 2023 mehr als 520.000 Menschen auf den gefährlichen Weg gemacht. Die Franziskaner unterstützen die Menschen, die nach dieser gefährlichen Reise in Panama ankommen. Die Ankunft der aus den USA abgeschobenen Asylsuchenden – ohne Anhörung und ohne einen Ort, an den sie gehen könnten – stellt sie nun vor eine weitere Herausforderung. Die Flüge im Februar markierten eine Eskalation von Washingtons Bemühungen, den Grenzschutz nach außen zu verlagern. Doch die Versuche, die Migrationskontrolle faktisch in die Hände anderer zu legen, sind nicht neu. So vereinbarte bereits Präsident Biden im Juli 2024, Rückführungsflüge von Migranten in Panama zu finanzieren. Dabei ging es überwiegend um Südamerikaner, die die Reise durch den Darién-Gap auf ihrem Weg nach Norden überlebt hatten. Die Idee dahinter war, dass sie niemals Asyl in Amerika beantragen könnten, wenn Panama sie einfach zurückschicken würde. Die Abschiebungen im Februar 2025 gingen jedoch noch viel weiter. Die Menschen an Bord hatten sich bereits an einer US-Grenze gemeldet. Unter Verletzung nationaler und internationaler Gesetze wurde ihnen nicht gestattet, Asyl zu beantragen. Diese Abschiebungen stellen darüber hinaus auch einen eklatanten Verstoß gegen den völkerrechtlichen Grundsatz der Nichtzurückweisung dar. Dieser wurde kurz nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedet, als Flüchtlinge in den Tod zurückgeschickt wurden, und besagt, dass niemand in sein Herkunftsland zurückgeschickt werden darf, wenn er begründete Angst hat, dort in Gefahr zu sein. Für viele der Abgeschobenen, denen ein Ultimatum gestellt wurde,
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