14 FRANZISKANER 2|2026 »KI« und Menschen Eine Frage der Verantwortung Wer trägt die Verantwortung, wenn sogenannter »künstlicher Intelligenz« ein Fehler unterläuft? Wer macht den Schaden wieder gut, wenn ein »KI«-Finanzassistent mit einer Investition einen Millionenverlust verursacht? Wer wird zur Rechenschaft gezogen, wenn ein selbstfahrendes Auto einen Unfall baut? Diese und ähnliche Fragen beschäftigen sich mit der Möglichkeit, ob die sogenannte »KI« überhaupt Verantwortung übernehmen kann. Beim ethischen Nachdenken über diese Technologien stellt sich aber noch eine weitere grundsätzliche Frage: die nach der Verantwortung der Menschen für die Innovationen, die sie schaffen. Welche Verantwortung tragen Menschen für ihr Geschöpf »KI«? »Künstliche Intelligenz«? Datenbasierte Systeme! Für eine ethische Einordnung von Verantwortung im Kontext von sogenannter »KI« muss zunächst der Begriff geklärt werden: Was umfasst eigentlich »künstliche Intelligenz«? Sogenannte »KI« versucht, mit technischen Mitteln kognitive Funktionen des menschlichen Denkens nachzuahmen. Die bisherigen Ergebnisse dieser Versuche umfassen aber weder die Summe menschlichen Wissens, noch handeln sie objektiv, fair und neutral. Gründe hierfür sind die Auswahl der Trainingsdaten sowie die Konstruktion der Algorithmen. Ebenso zeigt sich, dass sich einige Bereiche der menschlichen Intelligenz nicht durch Technologie kopieren lassen – sogenannte »KI« kann der menschlichen Intelligenz hier lediglich maximal ähnlich werden, aber nie gleich sein. Soziale und emotionale Intelligenz etwa können nur simuliert werden, da ja echte Emotionalität und Gefühle fehlen. Beispielsweise kann einem Lernassistenzsystem antrainiert werden, dass es weinen soll, wenn die Lernenden in Tränen ausbrechen, um Mitgefühl zu zeigen. Dies wird das Lernassistenzsystem perfekt umsetzen. Authentische Empathie für die Lernenden ist das aber nicht, sondern nur eine Simulation. Das System macht einfach das, was man ihm aufgetragen hat. Würde es beigebracht bekommen, den Lernenden Ohrfeigen zu geben, wenn sie zu weinen beginnen, würde es auch diesen Befehl exakt befolgen. Dieses Beispiel zeigt noch etwas anderes: Ein menschlicher Dozierender hätte die Freiheit, sich dem Auftrag der Ohrfeige ethisch begründet zu widersetzen. Maschinen fehlt diese Freiheit, weswegen ihnen auch keine Moralfähigkeit zugeschrieben werden kann. Und da Technologien von Menschen entworfen, entwickelt und gebaut werden und auch von ihnen ethische Prinzipien und Normen erlernen, werden sie immer von außen gesteuert bleiben. Bildlich gesprochen bedeutet das: Maschinen – auch selbstlernende Maschinen – gehen auf eine erste Codezeile zurück, die immer vom Menschen stammt. Moralfähigkeit aber umfasst das Potenzial der Menschen, für sich selbst ethische Prinzipien und Normen als verbindlich zu erkennen und zu setzen, um dann das eigene Entscheiden und Handeln danach auszurichten. Zu Letzterem sind auch Maschinen fähig. Sie müssen sich aber dabei immer auf die von Menschen vorgegebenen Regeln stützen, anstatt diese Regeln selbst zu schreiben. Maschinen können sich auch nicht selbst die ethische Qualität von Regeln erschließen. Sie befolgen schlicht die Regeln, die ihnen antrainiert worden sind – unabhängig davon, ob sich diese als legitim oder illegitim erweisen. Maschinen sind also weder moralfähig noch autonom. Den diesbezüglichen Unterschied zu Menschen als moralfähige Wesen untermauert noch zusätzlich das Fehlen von Verletzbarkeit, Gewissen, Freiheit und Verantwortung. Auf Basis dieser Überlegungen ist der Begriff »künstliche Intelligenz (KI)« zu vermeiden. Nicht nur, weil er Erwartungen schürt, welche die Technologien nicht einhalten können. Er löst auch Übervertrauen in die Maschinen aus, und ihnen werden Aufgaben übertragen, die in menschlichen Händen bleiben sollten – aus ethischer Sicht ein Problem. Daher sind diese Innovationen adäquater als datenbasierte Systeme (DS) zu bezeichnen. Denn ihre Leistung fußt auf ihrem Vermögen, große Datenmengen zu generieren, zu sammeln, auszuwerten und darauf basierend Handlungen zu vollziehen. Verantwortung für DS exklusiv bei Menschen Da den Maschinen jegliche Moralfähigkeit fehlt, kommt den Menschen die exklusive Verantwortung für datenbasierte Systeme zu. Sie umfasst 1. eine Gestaltungsverantwortung, 2. Nutzungsverantwortung, Peter G. Kirchschläger JUSTIZIA © QUERBEET – ISTOCKPHOTO.COM
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