15 FRANZISKANER 2|2026 3. Fundierungsverantwortung, 4. Entscheidungsverantwortung, 5. Folgenverantwortung und 6. Regulierungsverantwortung. Die ethische Verantwortung von Menschen für datenbasierte Systeme bedeutet erstens Gestaltungsverantwortung: Menschen entscheiden, was und wie DS gestaltet, entwickelt, hergestellt, eingesetzt und wie sie verwendet bzw. auch aus ethischen Gründen nicht entwickelt oder nicht genutzt werden. Dabei sind technologiebasierte Innovationen immer unter ethischen Gesichtspunkten zu prüfen, zu analysieren und zu bewerten. Denn Innovationen sind nicht automatisch ethisch gut. Nicht alles technisch Machbare sollte aus ethischer Sicht verwirklicht werden. Zur menschlichen Verantwortung für DS gehört zweitens Nutzungsverantwortung, also DS dort gezielt zum Zuge kommen zu lassen, wo sie ethisch Positives bewirken beziehungsweise ethisch Negatives vermeiden und der Menschheit sowie dem Planeten dienen kann. Gerade in Bereichen, in denen DS Menschen bereits deutlich überragen, sollten sie menschliche Intelligenz ergänzen, erweitern oder zur Entfaltung bringen, wie zum Beispiel beim Umgang mit umfangreichen Datenmengen, bei Datenspeicherung, Rechenfähigkeit, logischer Deduktion. Drittens liegt in den Händen von Menschen Fundierungsverantwortung, DS ethische und rechtliche Prinzipien und Normen einzuprogrammieren und anzutrainieren, also DS mit Ethik zu schaffen. DS können wegen ihres oben dargelegten Mangels an Moralfähigkeit, Freiheit und Autonomie keine moralische Verantwortung übernehmen. Viertens tragen Menschen eine Entscheidungsverantwortung für DS: Da datenbasierten Systemen die notwendige Moralfähigkeit fehlt, gehören alle ihre ethisch relevanten Entscheidungen in menschliche Hände. Dabei haben Menschen der Komplexität der Ethik Rechnung zu tragen, zu der unter anderem die »Dual Use«-Problematik – also der Einsatz für ethisch positive und ethisch negative Zwecke –, die Ambivalenz und die regelüberragende Einzigartigkeit des Konkreten zählen. Letztere hebt hervor, dass in einer konkreten Begegnung mit konkreten Menschen in einer konkreten Situation ethische Regeln an ihre Grenzen stoßen können, weil das Konkrete in seiner Einzigartigkeit die Regeln überragt. Als Menschen müssen wir in jeder konkreten Situation das ethisch Richtige herausfinden und so der regelüberragenden Einzigartigkeit des Konkreten Rechnung tragen. Fünftens tragen Menschen eine Folgenverantwortung für datenbasierte Systeme: Wenn DS ein Fehler unterläuft, etwa wenn ein selbstfahrendes Auto einen Unfall verursacht, tragen die Menschen bzw. Unternehmen oder Organisationen dahinter die Verantwortung. Sie sind zur Rechenschaft zu ziehen, da DS wegen ihres Mangels an Moralfähigkeit, Freiheit und Selbstbestimmung keine Verantwortung übernehmen können. Auch eine Bestrafung – zum Beispiel durch zweiwöchigen Stromentzug oder Verschrottung – wäre sinnfrei, da es DS nicht einmal egal ist, was mit ihr und um sie herum passiert bzw. was sie vollzieht und »tut«. Sie führen einfach das aus, wozu sie trainiert bzw. beauftragt wurden. Menschenrechtsbasierte DS und Internationale Agentur für DS (IDA) Sechstens gehören auch die Festlegung ethischer und rechtlicher Prinzipien und Normen sowie eines ethischen und rechtlichen Rahmens für datenbasierte Systeme als Regulierungsverantwortung zur menschlichen Verantwortung für DS. Sie umfasst sicherzustellen, dass allen Peter G. Kirchschläger ist Ordinarius für Theologische Ethik und Leiter des Instituts für Sozialethik ISE, Universität Luzern / Gastprofessor ETH Zürich. Künstliche Intelligenz und … Rohstoffe Für die Herstellung der für künstliche Intelligenz wichtigen Hardware und Infrastruktur werden große Mengen kritischer Materialien benötigt. Dazu zählen auch seltene Erden und Metalle wie Lithium, deren Abbau als sehr umweltschädlich gilt. Dabei entstehen große Mengen an giftigem Abwasser und Schlamm, zudem können Grundwasser und Böden verunreinigt werden. Andere Technologiemetalle wie Kobalt stehen zudem mit Kinderarbeit in Verbindung. Sie werden unter anderem im sogenannten Kleinbergbau gefördert – in der Demokratischen Republik Kongo zum Beispiel, aus der etwa drei Viertel des weltweit geförderten Kobalts stammen, kommen 15 bis 30 Prozent aus dem Kleinbergbau. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verweist darauf, dass weltweit rund eine Million Kinder von Kinderarbeit im Kleinbergbau betroffen sind. PETER G. KIRCHSCHLÄGE © CLARA NEUGEBAUER
RkJQdWJsaXNoZXIy NDQ1NDk=