Uns Franziskanern ist es wichtig, dass Minderjährige und erwachsene Schutzbefohlene in unseren Klöstern, Häusern und Einrichtungen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Wir haben jeweils institutionelle Schutzkonzepte erarbeitet, die auch regelmäßig aktualisiert werden. Unsere Ordensmitglieder werden zudem regelmäßig geschult und für die Thematik sensibilisiert.
Uns ist bekannt, wer zu welcher Zeit wo bei uns tätig war und gegen wen Verdachtsmomente vorliegen. Die in der Ordensgemeinschaft mit Personalfragen betrauten Personen kennen den Verdacht und akzeptieren diesen. Wir wollen, dass sich Betroffene von sexualisierter Gewalt von unserer Ordensgemeinschaft wahr- und ernstgenommen fühlen. Manchem hilft es, wenn sie/er sich vergewissern kann, dass an dem Ort, an dem er/sie Unsägliches erlebt hat, heute ein anderes Bewusstsein herrscht. Wir sind offen für ein vertrauliches Gespräch. Uns ist bewusst, dass wir dabei womöglich unangenehmes Neues erfahren. Dazu sind wir bereit und übernehmen Verantwortung.
> Download Präventionsordnung der Deutschen Franziskanerprovinz (PDF 1 MB)
Sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene – Kontaktdaten für Betroffene
Sexualisierte Gewalt ist eine verabscheuungswürdige Straftat. Betroffene von sexualisierter Gewalt bedürfen eines besonders achtsamen Umgangs. Sie müssen geschützt und es muss ihnen Unterstützung und Begleitung angeboten werden.
Die Deutsche Franziskanerprovinz handelt nach der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Verantwortungsbereich der Ordensgemeinschaften
(Interventionsordnung)“ der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) in der Fassung vom 23.10.2023.
Außerdem hat sie sich der „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids im Ordensbereich“ der DOK in der Fassung vom 26.01.2023 angeschlossen.
Personen, die durch ein Ordensmitglied Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind oder einen sexuellen Missbrauch Minderjähriger oder schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener mitteilen wollen, ermutigen die Franziskaner zu folgendem Vorgehen:
- Sie wenden sich an eine Fachberatungsstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt (siehe www.hilfe-portal-missbrauch.de)
- Sie wenden sich an die Polizei und erstatten Anzeige.
- Sie wenden sich an eine der beiden Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt der Deutschen Franziskanerprovinz.
Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt
Dr. Martin Miebach
Rechtsanwalt
Tengstraße 27, 80798 München
Tel.: 089 954 537 130
eMail: miebach@blaum.de

Dipl.-Theologin und Pastoralpsychologin
Tel: 0173 2365470
eMail: mariaheun@gmx.de
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) und der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) haben im Mai 2021 eine „Gemeinsame Erklärung zur verbindlichen Regelung für eine unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Ordensgemeinschaften“ vereinbart.
Auf dieser Grundlage hat sich die Deutsche Franziskanerprovinz ihrer Verantwortung gestellt und das IPP München mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt in den Verantwortungsbereichen der Deutschen Franziskanerprovinz und den Altprovinzen betraut. Das IPP begann im Oktober 2023 mit den Arbeiten. Der Abschlussbericht wurde am 25. Februar 2026 veröffentlicht, ein Video der Pressekonferenz ist auf der Seite des IPP zu finden.
